Ergänzung 19.05.11: Nochmal zur Erinnerung: Wer seine Mitgliedschaft im TuS zum 30.06.2011 kündigen will, muss dies bis spätestens bis 30.05.2011 erledigt haben!
Die Mitgliedersammlung des TuS Miehlen hat bei der gestrigen Jahreshauptversammlung dem Antrag der Handballabteilung mehrheitlich zugestimmt, unter folgenden Voraussetzungen bereits zum 30.06.2011 aus dem TuS Miehlen austreten zu können:
Das Mitglied gehört ausschießlich der Handballabteilung an und hat im Jahr 2011 außer Handball kein weiteres Sportangebot des TuS Miehlen genutzt.
Die bei der Gründungsversammlung ausgelegte Sammelkündigungsliste wird zeitnah an den TuS weitergegeben.
Wer nicht auf dieser Liste steht, muss spätestens 4 Wochen vor dem Kündigungstermin beim TuS Miehlen-Vorstand eine schriftliche Kündigung einreichen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Hier ein entsprechender Textvorschlag:
„TuS 1900 e. V. Miehlen
Oliver Friedrich
Edmund-Groß-Str. 15
56357 Miehlen
Sehr geehrter Vorstand,
hiermit kündige ich aufgrund der Ausgliederung der Handballabteilung meine Mitgliedschaft im TuS Miehlen zum 30.06.2011 und widerrufe zu diesem Termin die erteilte Lastschrift-Einzugsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen“
Der TuS Miehlen wird im Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen für den außerordentlichen Kündigungstermin erfüllt sind. Falls nicht, wird die Kündigung erst zum 31.12.2011 akzeptiert.